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# 84.Änderung des Regionalprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und Umgebung

84. Verordnung der Landesregierung vom 2. Juni 2021, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und Umgebung geändert wird

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, Abs. 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 56/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 44/2021, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 7 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}