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# 124.Änderung des Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetzes 2005

124. Gesetz vom 7. Juli 2021, mit dem das Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005 geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

#### Artikel I

> Das Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005, LGBl. Nr. 64/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 144/2018, wird wie folgt geändert:

1. Im Abs. 2 des § 12 wird folgender Satz angefügt:

„Das Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung ist so festzulegen, dass die verbleibende regelmäßige Wochendienstzeit ein ganzzahliges Stundenausmaß umfasst.“

2. Im Abs. 2 des § 18 werden die lit. a, b und c aufgehoben; die bisherigen lit. d und e erhalten die Buchstabenbezeichnungen „a)“ und „b)“.

3. § 23 wird aufgehoben; § 24 erhält die Paragraphenbezeichnung „§ 23“.

#### Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. September 2021 in Kraft.