/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20210825_125/image001.jpg

# 125.Änderung des Tiroler Mutterschutzgesetz 2005

125. Gesetz vom 7. Juli 2021, mit dem das Tiroler Mutterschutzgesetz 2005 geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

#### Artikel I

> Das Tiroler Mutterschutzgesetz 2005, LGBl. Nr. 63/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 135/2020, wird wie folgt geändert:

1. Im Abs. 2 des § 29 wird folgender Satz angefügt:

„Das Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung ist so festzulegen, dass die verbleibende regelmäßige Wochendienstzeit ein ganzzahliges Stundenausmaß umfasst.“

2. Im Abs. 2 des § 35 werden die lit. a, b und c aufgehoben; die bisherigen lit. d und e erhalten die Buchstabenbezeichnungen „a)“ und „b)“.

3. § 40 wird aufgehoben; § 41 erhält die Paragraphenbezeichnung „§ 40“.

#### Artikel II

> Dieses Gesetz tritt mit 1. September 2021 in Kraft.