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# 162.Änderung der Festlegung der Erschließungskostenfaktoren

162. Verordnung der Landesregierung vom 9. November 2021, mit der die Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2014 über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren geändert wird

> Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 138/2019, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 184/2014, wird wie folgt geändert:

In § 1 werden bei der Aufzählung des Bezirkes Innsbruck-Land die Gemeinden „Mühlbachl,“ und „Pfons,“ aufgehoben.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.