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# 188.Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

188. Verordnung des Landeshauptmannes vom 17. Dezember 2021, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird

> Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 110/2021, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, LGBl. Nr. 122/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 123/2009 wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 wird am Ende der lit. a der Beistrich durch das Wort „und“ ersetzt.

2. Die lit. b des § 1 hat zu lauten:

3. Die lit. c des § 1 wird aufgehoben.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.