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# 29.Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung – Salzstraße

29. Verordnung der Landesregierung vom 8. Februar 2022, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung – Salzstraße geändert wird

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 167/2021, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung – Salzstraße erlassen wird, LGBl. Nr. 109/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 74/2021, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 11 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 2137 und 2138, jeweils KG Inzing, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen werden.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}