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# 33.Anpassung der Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze

33. Verordnung der Landesregierung vom 8. März 2022, mit der die Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze angepasst wird

> Aufgrund des § 25 Abs. 2 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes – TVAG, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 173/2021, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Beträge der Ausgleichsabgabe für Spielplätze nach § 25 Abs. 1 TVAG werden wie folgt angepasst:

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.