/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220505_49/image001.jpg

# 49.Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wörgl über die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe durch den Verfassungsgerichtshof

49. Kundmachung der Landesregierung vom 4. Mai 2022 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wörgl über die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe durch den Verfassungsgerichtshof

> Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes 2021, LGBl. Nr. 160, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2022 wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. März 2022, V 54/2021-11, zu Recht erkannt:

Die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wörgl vom 12. November 2019 über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe wird als gesetzwidrig aufgehoben.