/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220512_53/image001.jpg

# 53.Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Kufstein über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe durch den Verfassungsgerichtshof

53. Kundmachung der Landesregierung vom 11. Mai 2022 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Kufstein über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe durch den Verfassungsgerichtshof

> Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes 2021, LGBl. Nr. 160, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2022 wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. März 2022, V 157/2021-9, zu Recht erkannt:

Die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Kufstein vom 11. Dezember 2019 über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe wird als gesetzwidrig aufgehoben.