/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220620_59/image001.jpg

# 59.Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Lienz und Umgebung

59. Verordnung der Landesregierung vom 10. Mai 2022, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Lienz und Umgebung geändert wird

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 167/2021, wird verordnet:

### Artikel I {#prov_artikel_i}

> Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Lienz und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 108/2017, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 153/2021, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 15 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass

a) die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 59/1, KG Unterassling, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen sowie

b) die in der Anlage zu dieser Verordnung gelb dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 59/5, KG Unterassling, in die Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche einbezogen

wird.

### Artikel II {#prov_artikel_ii}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}