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# 74.Genehmigung einer Grenzänderung zwischen den Gemeinden Grinzens, Oberperfuss und Sellrain

74. Verordnung der Landesregierung vom 12. Juli 2022 mit der die Vereinbarung der Gemeinden Grinzens, Oberperfuss und Sellrain über die Änderung ihrer Grenzen genehmigt wird

> Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Vereinbarung der Gemeinden Grinzens, Oberperfuss und Sellrain über die Änderung ihrer Grenzen, die vom Gemeinderat der Gemeinde Grinzens am 29. März 2022, vom Gemeinderat der Gemeinde Oberperfuss am 19. Mai 2022 und vom Gemeinderat der Gemeinde Sellrain am 22. Februar 2022 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, genehmigt.

### § 2 {#par_2}

(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach der der Vereinbarung nach § 1 zugrundeliegenden Vermessungsurkunde des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abt. Bodenordnung, vom 17. Jänner 2022, GZl. BO-11040/92-2022.

(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Grinzens, Oberperfuss und Sellrain findet einvernehmlich nicht statt.

### § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.