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# 103.Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wattens und Umgebung

103. Verordnung der Landesregierung vom 22. November 2022, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wattens und Umgebung geändert wird

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wattens und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 15/2018, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 6 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass

werden.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}