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# 8.Änderung des Gemeindebeamtengesetzes 2022

8. Gesetz vom 14. Dezember 2022, mit dem das Gemeindebeamtengesetz 2022 geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

#### Artikel I

> Das Gemeindebeamtengesetz 2022, LGBl. Nr. 97/2022, wird wie folgt geändert:

1. Der Abs. 1 des § 93 hat zu lauten:

„(1) Das Gehalt des Beamten des örtlichen Sicherheitswachdienstes beträgt in Euro:

in der

Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe W 3

in der Verwendungsgruppe W 2

Dienstklasse

Dienstklasse

III

III

IV

V

1

1.859,5

1.907,4

2.324,3

-

2

1.878,0

1.945,8

2.408,4

3.045,4

3

1.896,5

1.984,5

2.444,8

3.146,4

4

1.914,8

2.023,3

2.537,4

3.246,5

5

1.933,3

2.061,9

2.638,3

3.347,7

6

1.978,1

2.100,6

2.739,9

3.448,4

7

2.008,1

2.138,8

2.841,6

3.549,4

8

2.038,1

2.177,5

2.944,1

3.650,3

9

2.067,4

2.215,8

3.045,4

3.750,4

10

2.097,2

2.254,5

-

-

11

-

2.293,3

-

-

12

-

2.334,5

-

-“

2. Der Abs. 4 des § 93 hat zu lauten:

„(4) Dem Beamten der Verwendungsgruppe W3 gebührt eine ruhegenussfähige Dienstzulage. Sie beträgt bei einer Dienstzeit

Euro

bis zu 9 Jahren

62,1

von 10 bis 15 Jahren

79,7

von 16 bis 21 Jahren

112,9

von 22 bis 29 Jahren

143,0

ab 30 Jahren

170,0

3. Im Abs. 6 des § 93 werden in der lit. a der Betrag „88,2 Euro“ durch den Betrag „94,7 Euro“ und der Betrag „103,7 Euro“ durch den Betrag „111,3 Euro“ ersetzt.

4. Im Abs. 6 des § 93 wird in der lit. c der Betrag „124,0 Euro“ durch den Betrag „133,1 Euro“ ersetzt.

5. Im Abs. 6 des § 93 hat die lit. e zu lauten:

in der

in der Dienstzulagenstufe

1

2

Euro

Grundstufe

79,7

143,0

Dienststufe 1a

170,0

243,4

Dienststufe 1b

215,3

307,9

Dienststufe 2

307,9

380,2

Dienststufe 3

453,4

542,6

6. Im Abs. 6 des § 93 werden in der lit. f der Betrag „120,7 Euro“ durch den Betrag „129,5 Euro“ und der Betrag „126,9 Euro“ durch den Betrag „136,2 Euro“ ersetzt.

7. Im Abs. 6 des § 93 wird in der lit. g der Betrag „71,4 Euro“ durch den Betrag „76,6 Euro“ ersetzt.

#### Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.