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# 24.Änderung des Tiroler Finanzzuweisungsgesetzes 2020

24. Gesetz vom 9. Februar 2023, mit dem das Tiroler Finanzzuweisungsgesetz 2020 geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

#### Artikel I

> Das Tiroler Finanzzuweisungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 7, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 160/2020, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 3 wird folgende Bestimmung als § 3b eingefügt:

### „§ 3b {#prov_3b}

### Teuerungsausgleich {#prov_teuerungsausgleich}

(1) Das Land Tirol gewährt den Gemeinden Tirols zur teilweisen Kompensation der sich aufgrund der hohen Inflation, insbesondere der stark gestiegenen Energiepreise, ergebenden Mehrkosten, einmalig eine Finanzzuweisung in der Höhe von insgesamt 25.000.000,- Euro.

(2) Die Finanzzuweisung nach Abs. 1 wird auf die Gemeinden wie folgt verteilt:

(3) Die Finanzzuweisung ist bis zum 1. Mai 2023 an die Gemeinden zu überweisen.“

2. Im § 4 wird folgende Bestimmung als neuer Abs. 3 eingefügt; der bisherige Abs. 3 erhält die Absatzbezeichnung „(4)“.

„(3) § 3b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.“

#### Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.