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# 40.Änderung der Festlegung der Erschließungskostenfaktoren

40. Verordnung der Landesregierung vom 9. Mai 2023, mit der die Verordnung über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 35/2023, geändert wird

> Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LBGl. Nr. 173/2021, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 35/2023, wird wie folgt geändert:

Im § 1 wird die Aufzählung der Gemeinden des Bezirkes Innsbruck-Land um folgenden Eintrag ergänzt:

„Kolsassberg 226,00 Euro“

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.