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# 51. Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixlegg und Umgebung

51. Verordnung der Landesregierung vom 20. Juni 2023, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixlegg und Umgebung geändert wird

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. a, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixlegg und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 31/2021, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 27/2022, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 6 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}