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# 87.Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2024 (Mindestsicherung)

87. Verordnung der Landesregierung vom 28. November 2023, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2024 festgesetzt wird

> Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 79/2023, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

### Anpassungsfaktor {#prov_anpassungsfaktor}

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2024 wird mit 1,097 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 1.155,84 Euro. Die sich aus dem Ausgangsbetrag ergebenden Mindestsätze und sonstigen Beträge sind aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}