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# 17.Aufhebung einer Bestimmung der Grünvorlageverordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zur Überwachung des Abschussplanes Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kälber des Rotwildes, Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kitze des Rehwildes, durch den Verfassungsgerichtshof

17. Kundmachung der Landesregierung vom 15. April 2024 betreffend die Aufhebung einer Bestimmung der Grünvorlageverordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zur Überwachung des Abschussplanes Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kälber des Rotwildes, Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kitze des Rehwildes, durch den Verfassungsgerichtshof

> Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes 2021, LGBl. Nr. 160/2021, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird kundgemacht:

> Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. März 2024, V 359/2023-9, zu Recht erkannt:

§ 5 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zur Überwachung des Abschussplanes Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kälber des Rotwildes, Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kitze des Rehwildes vom 18. Mai 2021, IL-JA-23/74-2021, kundgemacht im Bote für Tirol vom 27. Mai 2021, Nr. 198, wird als gesetzwidrig aufgehoben.