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# 20.Erhebung der Marktgemeinde Reutte zur Stadtgemeinde

20. Gesetz vom 20. März 2024, mit dem der Marktgemeinde Reutte die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen wird

> Der Landtag hat beschlossen:

### § 1 {#par_1}

Der Marktgemeinde Reutte wird die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.

### § 2 {#par_2}

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.