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# 24.Änderung des Innsbrucker Stadtrechtes 1975

24. Gesetz vom 21. März 2024, mit dem das Innsbrucker Stadtrecht 1975 geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

#### Artikel I

> Das Innsbrucker Stadtrecht 1975, LGBl. Nr. 53/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 19/2024, wird wie folgt geändert:

1. Im § 21a Abs. 5 wird die Wortfolge „nach Anhörung des Obleuterates“ durch die Wortfolge „mit Zustimmung des Gemeinderates“ ersetzt.

2. (Landesverfassungsbestimmung) § 74b Abs. 3 hat zu lauten:

„(3) Der Direktor des Stadtrechnungshofes ist bei der Besorgung von Kontrollaufgaben nicht an Weisungen gebunden. Er ist allein befugt, den im Stadtrechnungshof verwendeten Bediensteten Weisungen zu erteilen.“

#### Artikel II

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Art. I Z 2 mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) (Landesverfassungsbestimmung) Art. I Z 2 tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.