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# 29.Anpassung der Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze

29. Verordnung der Landesregierung vom 14. Mai 2024, mit der die Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze angepasst wird

> Aufgrund des § 25 Abs. 2 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes – TVAG, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 3/2024, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Beträge der Ausgleichsabgabe für Spielplätze nach § 25 Abs. 1 TVAG werden wie folgt angepasst:

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 8. März 2022, mit der die Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze angepasst wird, LGBl. Nr. 33/2022, außer Kraft.