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# 61.Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 zwischen dem Bund und dem Land Kärnten

61. Kundmachung des Landeshauptmannes vom 16. September 2024 betreffend das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 zwischen dem Bund und dem Land Kärnten

> Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c des Landes-Verlautbarungsgesetzes 2021, LGBl. Nr. 160/2021, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028, LGBl. Nr. 37/2024, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zweiter Satz rückwirkend mit 1. August 2024 zwischen dem Bund und dem Land Kärnten in Kraft getreten.