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# 66.Genehmigung einer Grenzänderung zwischen der Marktgemeinde Vomp und der Stadtgemeinde Schwaz

66. Verordnung der Landesregierung vom 17. September 2024, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Vomp und der Stadtgemeinde Schwaz über die Änderung ihrer Grenzen genehmigt wird

> Aufgrund der §§ 6 Abs. 1 und 7 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Vereinbarung der Marktgemeinde Vomp und der Stadtgemeinde Schwaz über die Änderung ihrer Grenzen (Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Vomp vom 26. Juni 2023 sowie Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwaz vom 10. Juli 2023) wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.

### § 2 {#par_2}

(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach der der Vereinbarung nach § 1 zugrundeliegenden Vermessungsurkunde der Trigonos ZT GmbH, Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, vom 20. Juni 2023, Geschäftszahl GZ 15/2023 GT.

(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Marktgemeinde Vomp und der Stadtgemeinde Schwaz findet einvernehmlich nicht statt.

### § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.