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# 72.Genehmigung einer Grenzänderung zwischen den Gemeinden Kössen und Walchsee

72. Verordnung der Landesregierung vom 24. September 2024, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Kössen und Walchsee über die Änderung ihrer Grenzen genehmigt wird

> Aufgrund der §§ 6 Abs. 1 und 7 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Vereinbarung der Gemeinden Kössen und Walchsee über die Änderung ihrer Grenzen (Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Kössen vom 7. Februar 2024 sowie Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Walchsee vom 18. Jänner 2024) wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.

### § 2 {#par_2}

(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach der der Vereinbarung nach § 1 zugrundeliegenden Vermessungsurkunde des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 9. Dezember 2021, Geschäftsfallnummer 2611/2021/83.

(2) Über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung haben die Gemeinden Kössen und Walchsee Einvernehmen erzielt.

### § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.