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# 18.Änderung der Verordnung über die Bildung von Waldbetreuungsgebieten

18. Verordnung des Landeshauptmannes vom 24. März 2025, mit der die Verordnung über die Bildung von Waldbetreuungsgebieten geändert wird

> Aufgrund des § 1 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGB1. Nr. 55/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz LGB1. Nr. 38/2024, wird nach Anhörung der von dieser Verordnung betroffenen Gemeinden sowie im Einvernehmen mit der Landesregierung verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung des Landeshauptmannes über die Bildung von Waldbetreuungsgebieten, LGB1. Nr. 37/2011, zuletzt geändert durch die Verordnung LGB1. Nr. 39/2021, wird wie folgt geändert:

Die Anlage wird durch die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche neue Anlage ersetzt.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}