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# 68.Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung – Salzstraße

68. Verordnung der Landesregierung vom 10. September 2025, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung – Salzstraße geändert wird

> Aufgrund des § 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und des § 10 Abs. 2 lit. b, Abs. 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung – Salzstraße erlassen wird, LGBl. Nr. 109/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 29/2022, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 2 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 2769, KG Telfs, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}