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# 69.Änderung des Regionalprogrammes betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung

69. Verordnung der Landesregierung vom 16. September 2025, mit der das Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung geändert wird

> Aufgrund der § 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und § 10 Abs. 2 lit. a und b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 93/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 59/2023, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 4 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung rot dargestellten Grundstücke Nr. 978 und 1015, jeweils KG Häring, von der Festlegung als überörtliche Grünzonen ausgenommen werden.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}