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# 29.Aufhebung der Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten der Straßenpolizei von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst

29. Verordnung der Landesregierung vom 24. März 2026, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten der Straßenpolizei von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst aufgehoben wird

> Aufgrund des § 94c Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. Nr. 52/2024, wird verordnet:

#### Artikel I

Die Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten der Straßenpolizei von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst, LGBl. Nr. 25/2015, wird aufgehoben.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.