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# 21.Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“

21. Verordnung des Landeshauptmannes vom 21. April 2022 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“

> Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Am 6. Mai und 7. Oktober 2022 dürfen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz (Franz-Josef-Straße, Innsbrucker-Straße, Wopfnerstraße, Andreas-Hofer-Straße, Fuggergasse und Burggasse) anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“ die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offen gehalten werden.

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.