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# 18.Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall in Tirol anlässlich der Veranstaltungen „Haller Nightseeing“ und „720 Jahre Haller Altstadt“

18. Verordnung des Landeshauptmannes vom 6. März 2023 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall in Tirol anlässlich der Veranstaltungen „Haller Nightseeing“ und „720 Jahre Haller Altstadt“

> Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, wird verordnet:

### § 1Öffnungszeiten {#prov_1offnungszeiten}

Am 21. April und 25. Oktober 2023 dürfen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall in Tirol (einschließlich der beiden Seiten der Grenzstraßen Stadtgraben und Unterer Stadtplatz) anlässlich der Veranstaltungen „Haller Nightseeing“ und „720 Jahre Haller Altstadt“ die Verkaufsstellen bis 23.00 Uhr offen gehalten werden.

### § 2Inkrafttreten {#prov_2inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.