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# 41.Öffnungszeiten von Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltungen „Innsbruck Live“ und „Shopping Live“

41. Verordnung des Landeshauptmannes vom 24. April 2023 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Innsbruck anlässlich der Veranstaltungen „Innsbruck Live“ und „Shopping Live“

> Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

### Öffnungszeiten {#prov_offnungszeiten}

Am 5. Mai und am 29. September 2023 dürfen in der Landeshauptstadt Innsbruck anlässlich der Veranstaltungen „Innsbruck Live – Hören. Staunen. Shoppen“ und „Shopping Live – Hören. Staunen. Genießen“ die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offengehalten werden.

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.