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# 30.Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“

30. Verordnung des Landeshauptmannes vom 11. März 2024 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“

> Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

### Öffnungszeiten {#prov_offnungszeiten}

Am 3. Mai und 11. Oktober 2024 dürfen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz (Franz-Josef-Straße, Innsbrucker-Straße, Wopfnerstraße, Andreas-Hofer-Straße, Fuggergasse und Burggasse) anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“ die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offengehalten werden.

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.