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# 98.Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Imst anlässlich des „Imster Kulturherbstes“ am 25. Oktober 2024

98. Verordnung des Landeshauptmannes vom 4. Oktober 2024 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Imst anlässlich des „Imster Kulturherbstes“ am 25. Oktober 2024

> Aufgrund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

### Öffnungszeiten {#prov_offnungszeiten}

Am 25. Oktober 2024 dürfen im Stadtteil „Industriezone“ (Bereich Kaufpark und FMZ) der Stadtgemeinde Imst anlässlich des „Imster Kulturherbstes“ die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offen gehalten werden.“

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.