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# 123.Änderung der Tiroler Forstlichen Lehrplanverordnung

123. Verordnung des Landeshauptmannes vom 11. September 2025, mit der die Tiroler Forstliche Lehrplanverordnung geändert wird

> Aufgrund des § 31 Abs. 4 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, wird im Einvernehmen mit der Landesregierung verordnet:

#### Artikel I

> Die Tiroler Forstliche Lehrplanverordnung, LGBl. Nr. 49/2018, wird wie folgt geändert:

1. Die Anlage 1 wird durch die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche neue Anlage 1 ersetzt.

2. Die Anlage 2 wird durch die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche neue Anlage 2 ersetzt.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}