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# 23.Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall anlässlich der Veranstaltungen „Haller Nightseeing“ und „723 Jahre Haller Altstadt“

23. Verordnung des Landeshauptmannes vom 1. April 2026 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall anlässlich der Veranstaltungen „Haller Nightseeing“ und „723 Jahre Haller Altstadt“

> Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

### Öffnungszeiten {#prov_offnungszeiten}

Am 30. April und 23. Oktober 2026 dürfen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall (einschließlich der beiden Seiten der Grenzstraßen Stadtgraben und Unterer Stadtplatz) anlässlich der Veranstaltungen „Haller Nightseeing“ und „723 Jahre Haller Altstadt“ die Verkaufsstellen bis 23.00 Uhr offen gehalten werden.

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.