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# 13.Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Wildschönau

13. Verordnung der Landesregierung vom 3. Februar 2022 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Wildschönau

> Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, in der Fassung des Gesetzes LGBl.Nr. 46/2020, wird nach Anhören der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental und der Gemeinde Wildschönau verordnet:

### § 1 {#par_1}

Für das Gebiet des Tourismusverbandes Wildschönau wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit € 3,50 festgesetzt.

### § 2 {#par_2}

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2022 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, Bote für Tirol Nr. 360/2018, außer Kraft.