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# 24.Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Breitbandversorgung Oberes Gericht“

24. Verordnung der Landesregierung vom 19. April 2022, mit der die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Breitbandversorgung Oberes Gericht“ genehmigt wird

> Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 161/2021, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Änderung der Vereinbarung der Gemeinden Faggen, Fendels, Fiss, Fließ, Kaunertal, Kauns, Ladis, Landeck, Pfunds, Prutz, Ried im Oberinntal, Serfaus und Tösens über die Bildung des Gemeindeverbandes „Breitbandversorgung Oberes Gericht“ wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.