/Dokumente/Vbl/VBL_TI_LR_20220705_36/image001.jpg

# 36.Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Verband Mittelschule Nußdorf-Debant“

36. Verordnung der Landesregierung vom 21. Juni 2022, mit der die Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Verband Mittelschule Nußdorf-Debant“ genehmigt wird

> Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 161/2021, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Nußdorf-Debant (Beschluss vom 21.12.2021), Dölsach (Beschluss vom 15.12.2021), Iselsberg-Stronach (Beschluss vom 21.12.2021), Lavant (Beschluss vom 30.11.2021) und Nikolsdorf (Beschluss vom 15.12.2021) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Verband Mittelschule Nußdorf-Debant“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.

(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}