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# 74.Einleitung des Umlegungsverfahrens „Gewerbegebiet Plonerweg“ in der Gemeinde Silz

74. Verordnung der Landesregierung vom 24. Oktober 2022, mit der in der Gemeinde Silz ein Umlegungsverfahren eingeleitet wird (Umlegungsverfahren „Gewerbegebiet Plonerweg“)

> Aufgrund des § 83 Abs. 5, 6 und 7 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird nach Anhörung der Gemeinde Silz verordnet:

### § 1 {#par_1}

### Einleitung {#prov_einleitung}

Für das im § 2 umschriebene Gebiet in der Gemeinde Silz wird ein Umlegungsverfahren eingeleitet (Umlegungsverfahren „Gewerbegebiet Plonerweg“).

### § 2 {#par_2}

### Umlegungsgebiet {#prov_umlegungsgebiet}

Umlegungsgebiet sind die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten und nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Grundstücksteile in der KG 80109 Silz:

Gst.Nr. 7364/2

EZ 1661

Gst.Nr. 6998

EZ 1979

Gst.Nr. 6997

EZ 90045

Gst.Nr. 7000

EZ 90045

Gst.Nr. 7365/2

EZ 90061

Gst.Nr. 7804

EZ 323 (Teilfläche)

Gst.Nr. 7805/1

EZ 323 (Teilfläche).

### § 3 {#par_3}

### Außerbücherliche Rechte {#prov_au_erbucherliche_rechte}

Außerbücherliche Rechte an den umzulegenden Grundstücken können von den Berechtigten längstens bis 1. Dezember 2022 bei der Landesregierung (Einbringungsstelle Amt der Landesregierung) geltend gemacht werden. Rechte, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind im weiteren Verfahren nur zu berücksichtigen, wenn die Erreichung des Zweckes des Umlegungsverfahrens dadurch nicht unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.

### § 4 {#par_4}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Diese Verordnung wird überdies auf der Internetseite des Landes Tirol sowie an der Amtstafel der Gemeinde Silz während zweier Wochen bekannt gemacht.

### Anlage {#prov_anlage}