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# 83.Ortsklassenverordnung 2023

83. Verordnung der Landesregierung vom 15. November 2022 über die Zugehörigkeit der Tourismusverbände zu den Ortsklassen (Ortsklassenverordnung 2023)

> Aufgrund des § 33 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 2006, LGBl.Nr. 19, in der Fassung des Gesetzes LGBl.Nr. 38/2022, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Zugehörigkeit der einzelnen Tourismusverbände zu den Ortsklassen in den Vorschreibungszeiträumen 2023 bis 2027 wird wie folgt bestimmt:

### § 2 {#par_2}

(1)Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Gleichzeitig treten, sofern in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist, die Ortsklassenverordnung 2013, LGBl.Nr. 128/2012, sowie die Ortsklassenverordnung 2018, LGBl.Nr. 101/2017, außer Kraft.

(2)Die Ortsklassenverordnung 2013 ist weiterhin auf die Vorschreibung von Beiträgen für die Vorschreibungszeiträume 2013 bis 2017 anzuwenden.

(3)Die Ortsklassenverordnung 2018 ist weiterhin auf die Vorschreibung von Beiträgen für die Vorschreibungszeiträume 2018 bis 2022 anzuwenden.