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# 42.Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Unteres Wipptal“

42. Verordnung der Landesregierung vom 11. April 2023, mit der die Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Unteres Wipptal“ genehmigt wird

> Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Matrei am Brenner (Beschluss vom 20.12.2022), Navis (Beschluss vom 20.12.2022) und Steinach am Brenner (Beschluss vom 20.12.2022) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Unteres Wipptal“ wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.

(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}