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# 101.Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches des Fischteiches Bichlach in der Gemeinde Kössen

101. Verordnung der Landesregierung vom 17. Oktober 2023, mit der der Gewässerschutzbereich des Fischteiches Bichlach in der Gemeinde Kössen verkleinert wird

> Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 161/2021, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Der Gewässerschutzbereich des auf dem Grundstück Nr. 1187/5, KG Kössen, gelegenen Fischteiches Bichlach wird auf das in der Anlage planlich dargestellte Ausmaß verkleinert.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}