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# 103.Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches des Retentionsbeckens in der Gemeinde Kössen

103. Verordnung der Landesregierung vom 17. Oktober 2023, mit der der Gewässerschutzbereich des Retentionsbeckens in der Gemeinde Kössen verkleinert wird

> Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 161/2021, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Der Gewässerschutzbereich des auf dem Grundstück Nr. 535/7, KG Kössen, gelegenen Retentionsbeckens wird auf das in der Anlage planlich dargestellte Ausmaß verkleinert.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}