/Dokumente/Vbl/VBL_TI_LR_20231110_104/image001.jpg

# 104.Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches des Fischteiches Aufeldteich in der Gemeinde Kössen

104. Verordnung der Landesregierung vom 17. Oktober 2023, mit der der Gewässerschutzbereich des Fischteiches Aufeldteich in der Gemeinde Kössen verkleinert wird

> Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 161/2021, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Der Gewässerschutzbereich des auf den Grundstücken Nr. 1273, 1274 und 1275, jeweils KG Kössen, gelegenen Fischteiches Aufeldteich wird auf das in der Anlage planlich dargestellte Ausmaß verkleinert.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}