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# 108.Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Kitzbühel Tourismus

108. Verordnung der Landesregierung vom 4. Dezember 2023 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Kitzbühel Tourismus

> Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 46/2020, wird nach Anhören der Gemeinden Reith bei Kitzbühel, Kitzbühel, Aurach bei Kitzbühel, Jochberg verordnet:

### § 1 {#par_1}

Für das Gebiet des Tourismusverbandes Kitzbühel Tourismus wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit 3,50 Euro festgesetzt.

### § 2 {#par_2}

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, Bote für Tirol Nr. 406/2014, außer Kraft.