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# 11.Bildung des Gemeindeverbandes „Abfallbeseitigungsverband der Region 10“

11. Verordnung der Landesregierung vom 6. Februar 2024, mit der die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abfallbeseitigungsverband der Region 10“ genehmigt wird

> Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Leutasch (13.04.2023), Reith bei Seefeld (26.04.2023), Scharnitz (01.06.2023) und Seefeld in Tirol (25.07.2023) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abfallbeseitigungsverband der Region 10“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.

(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}