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# 12.Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Oberpaznaun“

12. Verordnung der Landesregierung vom 30. Jänner 2024, mit der die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Oberpaznaun“ genehmigt wird

> Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023 wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Galtür (Beschluss vom 12.12.2023) und Ischgl (Beschluss vom 12.12.2023) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Oberpaznaun“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.

(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}