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# 20.Bildung des Gemeindeverbandes „Polytechnischer Lehrgang und Sonderschulen Wipptal“

20. Verordnung der Landesregierung vom 27. Februar 2024, mit der die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Polytechnischer Lehrgang und Sonderschulen Wipptal“ genehmigt wird

> Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Ellbögen (16.11.2023), Gries am Brenner (03.05.2023), Gschnitz (23.05.2023), Matrei am Brenner (30.05.2023), Navis (31.03.2023), Obernberg am Brenner (28.03.2023), Schmirn (15.05.2023), Steinach am Brenner (06.04.2023), Trins (13.04.2023), Vals (08.05.2023) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Polytechnischer Lehrgang und Sonderschulen Wipptal“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.

(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}