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# 50.Abschluss des Umlegungsverfahrens „Langgasse“ in der Gemeinde Thaur

50. Verordnung der Landesregierung vom 5. Juni 2024, mit der das Umlegungsverfahren „Langgasse“ in der Gemeinde Thaur abgeschlossen wird

> Aufgrund des § 94 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

### Abschluss {#prov_abschluss}

Das mit Verordnung der Landesregierung VBl. Nr. 8/2022 in der Gemeinde Thaur eingeleitete Umlegungsverfahren „Langgasse“ wird abgeschlossen.

### § 2 {#par_2}

### Löschung der Anmerkung im Grundbuch {#prov_loschung_der_anmerkung_im_grundbuch}

Aufgrund der Mitteilung dieser Verordnung an das Grundbuchsgericht hat dieses die Anmerkung der Einleitung des Umlegungsverfahrens bei folgenden Grundstücken in der KG 81015 Thaur I von Amts wegen zu löschen:

### § 3 {#par_3}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Diese Verordnung wird überdies auf der Internetseite des Landes Tirol sowie an der Amtstafel der Gemeinde Thaur während zweier Wochen bekannt gemacht.