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# 52.Änderung der Reisegebührenverordnung

52. Verordnung der Landesregierung vom 11. Juni 2024, mit der die Reisegebührenverordnung geändert wird

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 5 und 8 Abs. 1 und 2 der Tiroler Reisegebührenvorschrift, LGBl. Nr. 45/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 61/2023, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Reisegebührenverordnung, LGBl. Nr. 3/2012, wird wie folgt geändert:

§ 2 hat zu lauten:

### „§ 2 {#prov_2}

(1) Die Tagesgebühr beträgt 36,50 Euro.

(2) Die Nächtigungsgebühr beträgt bei Reisen innerhalb Tirols 37,70 Euro und bei Reisen in andere Länder 50,30 Euro.“

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.